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Angaben gemäß § 5 TMG:

Axel Münchrath
Münchrath Ideen+Medien
Wilhelmstraße 40
79098 Freiburg

Kontakt:
Telefon: +49 761 76709-0
E-Mail: info@muenchrath.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE-200316823

Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
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Urheberrecht

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AGB

Münchrath Ideen+Medien
Wilhelmstraße 40
79098 Freiburg

1. Anwendbarkeit dieser AGB
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden AGB. Diese sind Bestandteil aller Aufträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Auftragserteilung anerkennen die Auftraggebenden nachstehende AGB als für sich verbindlich. Abweichende AGB, die Münchrath nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für Münchrath unverbindlich, auch wenn Münchrath ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungsumfang von Münchrath
Die Angebote sind frei bleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Liegt kein schriftlicher Auftrag der Auftraggebenden vor, bestimmt sich der Leistungsumfang von Münchrath nach dem von dieser erstellten Besprechungsbericht, sofern deren Inhalt nicht unverzüglich von den Auftraggebenden widersprochen wird.

3. Media-Aufträge
Aufträge an Werbetragende erteilt Münchrath in eigenem Namen und für eigene Rechnung zu den für die Auftraggebenden günstigeren Bedingungen.

4. Abgeltungsbereich der vereinbarten Vergütung
Die an Münchrath zu entrichtende Vergütung unterliegt der Vereinbarung im Einzelfall. Soweit mit den Auftraggebenden vereinbarte Etatpläne Vergütungsregelungen enthalten, handelt es sich lediglich um Richtpreise. Für die Einhaltung von in derartigen Etatplänen und Angeboten enthaltenen Fremdkosten kann keine Gewähr übernommen werden. Bei Münchrath anfallende Spesen, Fahrtkosten, Produktionsregie, auswärtige Unterbringung, Aufnahmen außerhalb der Agentur, Modelkosten etc. werden in jedem Falle gesondert und nach Aufwand berechnet. Auf die vereinbarten Vergütungssätze ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer zu entrichten. Münchrath ist berechtigt, im Falle feststellbarer Kostensteigerungen, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen. Soweit Münchrath Aufträge an Werbetragende (Media-Aufträge) vergibt, werden deren jeweils gültige Preise Vertragsbestandteil. Vorschläge und Weisungen der Auftraggebenden aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und ihre sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

5. Fälligkeit, Zahlungsverzug
Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Münchrath Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Vorbehaltlich
anders lautender Vereinbarung werden sämtliche von Münchrath in Rechnung gestellten Leistungen (Eigen- und Fremdleistungen) binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Im Verzugsfalle ist Münchrath berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

6. Gefahrtragung, Leistungsverzug
Die Gefahr geht auf die Auftraggebenden über, sobald die Leistung (Lieferung) Münchrath verlassen hat. Münchrath übernimmt deshalb keine Haftung für Schäden, die sich aus verspäteter postalischer Zustellung ergeben. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die Münchrath die Leistung (Lieferung) wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, Feuer, Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen und anderen Fällen höherer Gewalt jeder Art, auch bei Zulieferfirmen, hat Münchrath auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist Münchrath berechtigt, nach Wahl vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Auftragnehmenden können hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Münchrath wird die Auftraggebenden über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich informieren. Mangels besonderer Weisung erfolgt die
Wahl des Transportunternehmens sowie die Wahl des Transportmittels nach dem Ermessen von Münchrath. Verweigern die Auftraggebenden rechtsgrundlos die Abnahme der vereinbarten Leistungen etc., gehen alle Veränderungen, Verschlechterungen sowie der Untergang der Leistung zu ihren Lasten. Für bei ihr lagernde Unterlagen der Auftraggebenden schuldet Münchrath nur die eigenübliche Sorgfalt. Münchrath ist berechtigt, derartige Unterlagen zwei Jahre nach Erstellung zu vernichten.

7. Konkurrenzausschluss
Münchrath verpflichtet sich, den Auftraggebenden über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen. Die Auftraggebenden sind ihrerseits verpflichtet, während des ungekündigten Agenturverhältnisses im Tätigkeitsbereich von Münchrath keine andere Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung oder Durchführung der Werbung zu beauftragen.

8. Geheimhaltungspflicht
Münchrath ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse der Auftraggebenden verpflichtet. Sofern sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, sind diese zur gleichen Sorgfalt zu verpflichten. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

9. Urheber- und Nutzungsrechte
Die von Münchrath zu erbringenden Leistungen stehen den Auftraggebenden nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang zur Verfügung. Die urheberechtlichen Nutzungsrechte an diesen Leistungen gehen deshalb nur insoweit auf die Auftraggebenden über, als dies für den vereinbarten Werbezweck erforderlich ist. Für darüber hinaus gehende Verwertungen ist jeweils eine gesonderte Vereinbarung zu treffen und ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Soll das ausschließliche Nutzungsrecht an der zu erbringenden Leistung auf die Auftraggebenden übertragen werden, bedarf dies einer besonderen Vereinbarung und der Festlegung der dafür zu entrichtenden (besonderen) Vergütung. Eine besondere Vergütung ist auch in dem Fall zu entrichten, dass im Rahmen einer Werbeaktion erarbeitete Gestaltungen als Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattungen, Firmen- oder Warensignets von den Auftraggebenden übernommen werden. Diesen obliegt es, die notwendigen formalrechtlichen Voraussetzungen für eine derartige Übertragung zu erfüllen. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an von Münchrath im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben vorbehaltlich abweichender Vereinbarung bei Münchrath (schriftlich). Dasselbe gilt hinsichtlich der Nutzungs- und Eigentumsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung der Vertragsverhältnisses noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis
noch nicht veröffentlicht worden sind. Nach vorstehenden Absätzen Münchrath zustehende Druckdaten, Bilder (digital, Dias, Negative, CD-ROMs) sowie Master in Bild, Ton und Internetseiten verbleiben im Eigentum von Münchrath.

10. Haftung
Münchrath übernimmt keine Haftung für die sachliche Richtigkeit der von ihr gemachten Werbeaussagen, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit. Die Auftraggebenden haften für den rechtlichen Bestand aller von ihnen gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattungen, Firmen und Warenbezeichnungen sowie die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Werbemaßnahmen. Münchrath ist von hieraus resultierenden etwaigen Ansprüchen jeglicher Art freizustellen. Münchrath hat für die Erfüllung aller vertraglich übernommenen Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ein zu stehen. Soweit Münchrath auf Veranlassung der Auftraggebenden Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungsbringenden. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt den Auftraggebenden. Delegieren die Auftraggebenden im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Münchrath, stellen sie Münchrath von der Haftung frei. Die Haftung von Münchrath tritt im Übrigen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ein und ist in allen Fällen auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.

11. Rücktritt
Zahlungsverzug der Auftraggebenden sowie Umstände, welche deren Bonität zweifelhaft erscheinen lassen, berechtigen Münchrath zum Rücktritt. In diesem Falle hat Münchrath Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung, auch wenn soweit noch nicht alle Leistungen erbracht worden sind. Soweit Leistungen noch nicht vollständig erbracht worden sind, ist für ersparte Aufwendungen ein Abzug von fünfzig Prozent der vereinbarten Vergütung vorzunehmen. Die Münchrath entgehende Mittlervergütung ist in jedem Falle und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Vorstehende Regelung gilt auch im Falle der Stornierung des Auftrages durch die Auftraggebenden.

12. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung gegen Ansprüche von Münchrath mit Ansprüchen, die nicht rechtskräftig festgestellt oder von Münchrath anerkannt sind, ist ausgeschlossen.

13. Kennzeichnung, Belege
Münchrath ist berechtigt, an allen von ihr gestalteten Werbemitteln, sofern diese mindestens dem Format DIN A5 entsprechen, ihren Firmentext oder Code anzubringen, wobei Platzierungen und Schriftgröße mit den Auftraggebenden abzustimmen sind. Von allen veröffentlichten Gestaltungsarbeiten sind Münchrath mindestens zehn Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden dürfen.

14. Eigentumsvorbehalt, Zurückgaberecht
Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung verbleiben geschuldete Vertragsleistungen im Eigentum von Münchrath. Münchrath ist auch berechtigt, die ihr von den Auftraggebenden zur Verfügung gestellten Unterlagen wie z.B. Filme, Fotos, Dias, CDROMs u. dgl. bis zu diesem Zeitpunkt zurück zu halten.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche ist der Sitz von Münchrath, sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

16. Schlussbestimmungen
Sollte eine in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine allgemeine Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel bzw. dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich nahe kommt.